Zum Inhalt springen

Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen

Übersicht

Hier findet ihr eine Kurzübersicht der Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen. Den gesamten Tarifvertrag mit allen Entgelten für alle Beschäftigte findet ihr u.a. hier.

Die Zuschläge berechnen sich nach dem Entgelt der Erfahrungsstufe 3. Für Feiertage gibt es einen Zuschlag von 135 %, in der Lohnabrechnung ausgezeichnet als Feier-tagszuschlag (35%) und nicht gewährter Freizeitausgleich (100%). Überstundenzuschläge berechnen sich nicht nach der Erfahrungsstufe 3, sondern nach der individuellen Erfahrungsstufe.Weiterlesen »Entgelte und Zuschläge 2019 und 2020 für Assistent*innen

Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste

Gweithredu diwydiannol

Eine Rufbereitschaft von Assistent*innen gibt es schon lange. Nannte sich früher fälschlicherweise BSD. Was die Abkürzung für Bereitschaftsdienst ist, was nicht dem Sachverhalt entspricht. Anfang 2010 gab es eine personale Zäsur: ein Großteil des langjährigen Rufbereitschaftteams legte geschlossen die Arbeit nieder (nachzulesen in folgendem Interview).

Regelungen zu den Rufbereitschaftsdiensten wurden als Ergänzung zu  § 10 der BV Entgeltsystematik vom Oktober 2011 im Juli 2012 erstmals schriftlich vereinbart. Und seitdem immer entsprechend der tariflichen Anpassungen aktualisiert sowie Forderungen der betroffenen Beschäftigten aufgegriffen, verhandelt und i.d.F. möglichst entsprechend umgesetzt.

Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Haustarifvertrages  wurden nun die Vergü-tungspauschalen erneut angepasst. Die aktualisierte Vereinbarung findet ihr hier.Weiterlesen »Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste

Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Betriebsvereinbarung endlich abgeschlossen!

Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelttabelle abgeschlossen. Diese Vereinbarung erfolgt in Ergänzung zu § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrags und mit dem Ziel, einen einheitlichen und definierten Handlungsrahmen in der Frage der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung sicher zu stellen. Teil dieser Vereinbarung ist eine Anlage, in der bestimmt wird, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.Weiterlesen »Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Newsletter 117 – Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

…und Abrechnungsfragen!

Liebe Kolleg*innen,

endlich wird der Haustarifvertrag bei ambulante dienste e.V. schrittweise umgesetzt und wir erhalten nun erfreulicherweise höhere Gehälter sowie die Nachzahlungen für die vergangenen Monate. Nochmals bedanken möchten wir uns bei all denen, die den Haustarifvertrag mit durchgesetzt haben. Und natürlich auch bei den Mitarbeiter*innen in der Finanz- und Personalabteilung, die nun mit der Umsetzung sehr viel zu tun haben.

Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

Einige Fehler und Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen der Assistent*innen sind uns aber bereits aufgefallen. Dies betrifft u.a. die Nachzahlung für Juli bis Dezember 2019, den Urlaubsanspruch, die Vergütung an Feiertagen, die Wechselschicht- und Organi-sationszulage sowie die Überstundenvergütung. Falls euch selbst Probleme aufgefallen oder bei euch Fragen zur Abrechnung entstanden sind, dann meldet euch bei uns.Weiterlesen »Newsletter 117 – Umsetzung Haustarifvertrag (HTV)

Flugschrift- Der Betriebsrat

Wir stellen vor! Wir stellen uns vor!
Wir stellen den Betrieb vor!

Zukünftige Beschäftigte haben eine betriebliche Basis-qualifikation zu absolvieren, bevor sie die Arbeit als Assistent*in bei ambulante dienste e.V. aufnehmen können. Der Betriebsrat hat sich in den regelmäßig stattfindenden Kursen persönlich vorgestellt, informiert, Fragen beantwortet und Antworten auf nicht gestellte Fragen gegeben.

Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschrän-kungen waren diese Kurse in den letzten Wochen in der üblichen Form ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat einen Flyer erstellt, den wir an dieser Stelle dokumentieren wollen!Weiterlesen »Flugschrift- Der Betriebsrat

Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA)

Da uns aktuell wieder verstärkt Mitteilungen erreichen, dass Assistent*innen auf Grund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr Volumen an Arbeitsstunden gelangen, sei erneut an den Dienstplanausschuss (DPA) erinnert.

Der mit jeweils zwei Personen aus der Leitung (Geschäftsführung und Pflegedienstleitung) und dem Betriebsrat besetzte Dienstplanausschuss trifft sich in der Regel an jedem ersten Montag im Monat und behandelt sowohl Beschwerden über das monatliche Arbeitsvolumen, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

Der Dienstplanauschuss ist dazu verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, eine Benach-teiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern sowie Verteilungs-gerechtigkeit zu gewährleisten. In der Praxis ist es häufig gelungen, in Verabredungen mit der Leitung Abhilfe zu schaffen. Insbesondere ließen sich i.d.R. temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall kompensieren.Weiterlesen »Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA)

Ulteriori commenti- Betrieb & Pandemie

In Ergänzung zum Beitrag Coronavirus & Arbeitsrecht haben wir noch Nachträge zum HomeOffice sowie einen Hinweis zur Vergütung abgesagter Veranstal-tungen.

In Bezug auf die Einführung von HomeOffice haben wir bereits deutlich gemacht, dass dies nur in gegenseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen eingeführt werden kann. Zu ergänzen ist, dass laut Geschäftsführung bei HomeOffice eine Kostenerstattung erhöhter Strom- und Telefonrechnungen möglich sei. Für die Umsetzung wendet euch bitte an diese.

Des weiteren besteht je nach Einzelfall auch im HomeOffice ein Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.Weiterlesen »Ulteriori commenti- Betrieb & Pandemie

Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

Liebe Kolleg*innen, wir dokumentieren hier unseren Newsletter zum Schreiben der Geschäftsführung vom 09.04.2020.

Klausel – wieso Klausel?

Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte Ihr mittlerweile auch auf Euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungs-merkmal quer zu allen Beschäftigten-gruppen: Gewerkschaftsmitglied (hier, Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) oder nicht.

Von letzteren, den nicht bei ver.di organisierten Mitarbeiter*innen. wünscht die Leitung eine Unterschrift unter die Inbezugnahmeklausel, die Euch aktuell zugeschickt wurde.Weiterlesen »Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

FAQ – Coronavirus & Arbeitsrecht

Liebe Kolleg*innen,

wir wollen euch an dieser Stelle ein paar häufig gestellte Fragen beantworten, die die arbeits-rechtlichen Auswirkungen der aktuellen Coronavirus-Pandemie betreffen. Diese Aufstellung ist natürlich nicht vollständig, sondern nur ein erster Einstieg ins Thema.

Zu den diesbezüglichen betrieblichen Maßnahmen habt ihr ja bereits mehrere Informationsschreiben der Leitung erhalten.


Häufig gestellte Fragen / Teil I


Weiterlesen »FAQ – Coronavirus & Arbeitsrecht

Update Betriebsvereinbarungen

Liebe Kolleg*innen, wir haben die Übersicht über die abgeschlossenen Betriebs-vereinbarungen auf den aktuellen Stand gebracht. Wie bitten nochmals um Entschuldigung für die lange Zeit dort existierende Baustelle, die Ergebnis vor allem des Umzugs der Webseite war.

Hier die abgeschlossenen Vereinbarungen 2017-2019, die ihr wie alle weiteren auf der Seite Betriebsvereinbarungen findet:Weiterlesen »Update Betriebsvereinbarungen