Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung

Anerkennung einschlägige Berufserfahrung
Der Betriebsrat hatte mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelt-tabelle abgeschlossen. Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung und vor allem auch der weitgehende Erhalt der erreichten Erfahrungsstufe auch bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monaten war immer Ziel des Betriebsrats.
Bei der Bestimmung einschlägiger Beruferfahrung für die Tätigkeit in der persönlichen Assistenz waren wir zudem mit dem Problem konfrontiert, dass weder eine übergeordnete und allgemeingültige Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen noch ein konkret definiertes Berufsbild exisiert. Mit der Anlage I ist es gelungen, zumindest auf betrieblicher Ebene einen einheitlichen Handlungsrahmen zu definieren. Blieb die Frage der Überprüfung. Die jetzt verabschiedete Anlage II hat nun hoffentlich auch dieses Problem gelöst:Weiterlesen »Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung


Liebe Kolleg*innen,





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