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Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Erhöhung von 20% auf 25%

Nach längeren Verhandlungen mit der Geschäftsführung haben wir nun die novellierte ergänzende Vereinbarung zum Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung abgeschlossen. Zentrale Änderung ist die allgemeine Erhöhung dieses Sonderzuschlages von 20% auf 25%.

Dieser Sonderzuschlag von 25% gilt auch für die vergüteten Fahrtzeiten bei der kurzfristigen Übernahme von Schichten, sowie bei der kurzfristigen Übernahme einer Rufbereitschaftsschicht im Rahmen der Rufbereit-schaftsdienste. Und natürlich auch für die kurzfristige Übernahme z.B. einer Schicht in der Büroorganisation.

Der Anspruch auf die sonstigen Zeitzuschläge bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Auch im Falle des Annahmeverzuges des Arbeitgebers besteht ein entsprechender Vergütungsanspruch.

Vereinbart haben wir weiter, dass dieser Anspruch rückwirkend ab dem Juli 2020 gelten soll. Was zur Folge hat, dass zahlreiche Kolleg*innen einen Anspruch auf nachträgliche Vergütung haben werden.

Schaut auf eure Lohnabrechnungen und meldet euch bei uns, wenn ihr dazu Fragen habt.Weiterlesen »Sonderzuschlag bei kurzfristiger Vermittlung

Wechselschichturlaub…….wo bist du hin?

Euren zahlreichen Anfragen bei uns konnten wir entnehmen, dass nicht nur uns aufge-fallen ist, dass 2021 der Ausweis des Wechselschichturlaubs für Assistent*innen in den monatlichen Lohnabrechnungen fehlt. Anders gesagt: dass der angegebene Urlaubsanspruch für das laufende Kalen-derjahr nur 36 statt 42 Tage beträgt (diese Angabe findet sich oben rechts in der Lohnabrechnung).

Dies stellt eine Änderung der betrieblichen Praxis gegenüber derjenigen des Vorjahrs dar und steht unserer Ansicht nach auch im Widerspruch zu diesbezüglichen Äußerungen und Mitteilungen im Vorjahr. Weiterlesen »Wechselschichturlaub…….wo bist du hin?

Ergänzende Vereinbarung – Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, die als Anlage dem Haustarifvertrag beigefügt ist. So werden aktuell z.B. Mitarbeiter*innen der Lohn- und Finanz-buchhaltung der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages Land Berlin, Allgemeine Tabelle zugeordnet. Änderungen der Zuordnung zu Entgeltgruppen unter-liegen grundsätzlich dem Tarifvorbehalt und sind durch die Tarifpartner zu verhandeln und zu beschließen. § 15 Abs. 5 des Haustarifvertrages eröffnet aber die Möglichkeit, im Einzelfall ein aus bestimmten und genau definierten Gründen von der tarifvertraglichen Einstufung abweichendes höheres Entgelt zu gewähren. Dieser Sachverhalt ist nun gegeben:Weiterlesen »Ergänzende Vereinbarung – Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung


Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Der Betriebsrat hatte mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelt-tabelle abgeschlossen. Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung und vor allem auch der weitgehende Erhalt der erreichten Erfahrungsstufe auch bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monaten war immer Ziel des Betriebsrats.

Bei der Bestimmung einschlägiger Beruferfahrung für die Tätigkeit in der persönlichen Assistenz waren wir zudem mit dem Problem konfrontiert, dass weder eine übergeordnete und allgemeingültige Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen noch ein konkret definiertes Berufsbild exisiert. Mit der Anlage I ist es gelungen, zumindest auf betrieblicher Ebene einen einheitlichen Handlungsrahmen zu definieren. Blieb die Frage der Überprüfung. Die jetzt verabschiedete Anlage II hat nun hoffentlich auch dieses Problem gelöst:Weiterlesen »Das Kleingedruckte – Einschlägige Berufserfahrung

++ Rundbrief 127 ++ : Von Schnelltest bis Massentest

Liebe Kolleg*innen,

zum Jahreswechsel erreichen den Betriebsrat Meldungen zu Covid-Test, Schnelltest, Pflichttest, Folgetest, Dauertestung, Testkonsequenz usw. usf.

Das hat den Betriebsrat genauso überfallen, wie alle anderen von euch auch. Geschuldet ist dies § 5 der Verordnung zu Regelungen in Einrichtungen zur Pflege von pflegebedürftigen Menschen während der Covid-19-Pandemie (Pflegemaßnahmen-Covid-19- Verordnung). Dort heißt es mit Gültigkeit seit 17.12.2020:Weiterlesen »++ Rundbrief 127 ++ : Von Schnelltest bis Massentest

++ Rundbrief 126 ++: Abrechnung der Brutto-/Netto-Bezüge

Aktuelle Fragen zur Vergütung und zu Entgeltansprüchen

Mit diesem Rundbrief erhaltet ihr aktuelle Informa-tionen zu euren Vergütungsfragen und Entgelt-ansprüchen. In einem in Kürze erscheinenden Rundbrief werden wir zu den pandemiebedingten betrieblichen Maßnahmen Stellung nehmen.

++ Coronaprämie ++ Hygienezulage ++ Jahresson-derzahlung ++ Überstundenzuschläge ++ Ausschluss-fristen ++ Weihnachten & Sylvester ++ Einkommens-steuererklärung ++ Entgelterhöhung ++Weiterlesen »++ Rundbrief 126 ++: Abrechnung der Brutto-/Netto-Bezüge

[SDA] – Von Ausbildung bis Weltreise: Auszeit!

Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses!

Eigentlich bin ich schon immer woanders sagen die einen: Künstler*in, Heilpraktiker*in, Netzwerkadministrator*in!

Ich muss temporär mal weg die anderen: Ausbildung, familiäre Verpflichtungen, persönliche Krisen, Reisepläne!

Viele davon würde es beruhigen, wieder bei AD einsteigen zu können. Da taucht dann die Frage auf: gibt es eigentlich einen Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes und der erreichten Erfahrungsstufe?
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Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste

Gweithredu diwydiannol

Eine Rufbereitschaft von Assistent*innen gibt es schon lange. Nannte sich früher fälschlicherweise BSD. Was die Abkürzung für Bereitschaftsdienst ist, was nicht dem Sachverhalt entspricht. Anfang 2010 gab es eine personale Zäsur: ein Großteil des langjährigen Rufbereitschaftteams legte geschlossen die Arbeit nieder (nachzulesen in folgendem Interview).

Regelungen zu den Rufbereitschaftsdiensten wurden als Ergänzung zu  § 10 der BV Entgeltsystematik vom Oktober 2011 im Juli 2012 erstmals schriftlich vereinbart. Und seitdem immer entsprechend der tariflichen Anpassungen aktualisiert sowie Forderungen der betroffenen Beschäftigten aufgegriffen, verhandelt und i.d.F. möglichst entsprechend umgesetzt.

Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Haustarifvertrages  wurden nun die Vergü-tungspauschalen erneut angepasst. Die aktualisierte Vereinbarung findet ihr hier.Weiterlesen »Novellierung BV Rufbereitschaftsdienste