Zum Inhalt springen

Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

Weiterlesen »Don´t bogart your holiday!

Wenn die Nacht am tiefsten…

Neues aus dem Arbeitsrecht!!!
Aktuelles BAG-Urteil: Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 09.12.2015 entschieden, dass bei fehlenden tariflichen Regelungen für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn angemessen ist und insofern ein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Dauernachtarbeit besteht sogar ein Anspruch auf einen Zuschlag von 30%. Die Pressemitteilung des BAG zum Urteil weiter unten.

Weiterlesen »Wenn die Nacht am tiefsten…

Qualifizierung & Fortbildungen

Ergänzende Vereinbarung zur
Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011

Qualifizierung & Fortbildungen

So unglaublich es klingt, aber wir schließen immer noch ergänzende Vereinbarungen zur Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik vom 01.10.2011 ab. In diesem Fall eine nachfolgende Ergänzung zu § 13 Qualifizierung besagter Betriebsverein-barung.

In der Kurzfassung:

Themenbereiche dieser Vereinbarung sind die Basisqualifikation vor Beginn der Tätigkeit als Assistent_in, die innerbetrieblichen Fortbildungen sowie die Berufsbildung als externe Qualifizierungsmöglichkeit.

Weiterlesen »Qualifizierung & Fortbildungen

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Aufruf der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Webseite der Kampagne

Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen.Weiterlesen »Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Stillangst geht um…

+++ Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen +++

Pressemitteilung Nr. 23/15 vom 21.07.2015 (Arbeitsgericht Berlin)

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR verurteilt.

Weiterlesen »Die Stillangst geht um…

Acht halbe Brötchen!

Two And A Half Men, 8 Mile, Eight Miles High. Und schon wieder war was passiert. Anekdoten aus der Welt der Arbeit.

Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin hatte aus dem Kühlschrank des Pausenraumes acht belegte Brötchenhälften entnommen und mit ihren Kolleg_innen verzehrt, die eigentlich für externe Mitarbeiter_innen wie Rettungssanitäter bestimmt waren.

Sie hatte daraufhin nach 23 Beschäftigungsjahren die fristlose Kündigung erhalten. Das Arbeitsgericht Hamburg hat nun die Kündigung der Gesundheits- und Krankenpflergerin für unwirksam erklärt, da sie grob unverhältnismäßig sei (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 – Az. 27 Ca 87/15)Weiterlesen »Acht halbe Brötchen!

Alles eine Frage der Abwägung…

Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz

Eine Arbeitsgruppe Arbeitszeit unter Beteiligung von Geschäfts-führung, Büroleitungen, ASN-VT und AS-VT (Vorläufer des kurz darauf installierten Betriebsrats) hatte 2004/2005 einen Antrag zu Arbeitszeitregelungen erarbeitet, der in der Folge beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) eingereicht und von diesen dann auch für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren bewilligt wurde.Weiterlesen »Alles eine Frage der Abwägung…