*Wahlvorstand-Info 01* – BR-Wahlen 2018
Alle vier Jahre ist es wieder so weit…
Der Betriebsrat stellt fest, dass seine Amtszeit am 31.05.2018 enden wird. Gemäß § 16 Abs. 1 BetrVG hat er spätestens zehn Wochen vor Ablauf dieses Termins einen aus mindestens drei Wahlberechtigten beste-henden Wahlvorstand und eine/n von ihnen als Wahlvorstandsvorsitzende/n zu bestellen. Der Betriebsrat kann auch einen größeren Wahlvorstand bestellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durch-führung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen.