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Behindertenassistenz aufwerten!

KUNDGEBUNG 02.02.2016 11:00 UHR

Oranienstr. 106 – Vor der Senatverwaltung

TARIF >> JETZT >> URLAUB >> MEHR >> ZUSCHLÄGE >> NACHTS >> DYNAMISCH >> ALLES

Die Beschäftigten der Freien Träger der Behindertenassistenz – ca. 1000 ArbeitnehmerInnen in Berlin – fordern:

Die sofortige Anpassung der Gehälter aller Beschäftigtengruppen der Assistenzbetriebe an den Tarifvertrag des Landes Berlin 2016 – unabhängig von allen aktuellen Verhandlungen der Träger mit dem Senat zum LK 32. Weiterlesen »Behindertenassistenz aufwerten!

Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

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Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Liebe Kolleg_innen,

wir sind von einem Kollegen angefragt worden, diese Info an alle Beschäftigten weiterzuleiten. Er schrieb dazu: „Die Geschäftsführung hat mir leider eine unbegründete Absage erteilt, was eine Rundmail an alle Assistent_innen angeht und lediglich darauf hingewiesen, dass das Kursprogramm über das Leitungsgremium und die Einsatzbegleitungen an die Assistent_innen weitergeleitet werden soll: m.E. ein zu langer Weg, um alle zu erreichen.

Nun denn, zur Beschleunigung an dieser Stelle!Weiterlesen »Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Wenn die Nacht am tiefsten…

Neues aus dem Arbeitsrecht!!!
Aktuelles BAG-Urteil: Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 09.12.2015 entschieden, dass bei fehlenden tariflichen Regelungen für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn angemessen ist und insofern ein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Dauernachtarbeit besteht sogar ein Anspruch auf einen Zuschlag von 30%. Die Pressemitteilung des BAG zum Urteil weiter unten.

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Qualifizierung & Fortbildungen

Ergänzende Vereinbarung zur
Betriebsvereinbarung Entgeltsystematik vom 01.10.2011

Qualifizierung & Fortbildungen

So unglaublich es klingt, aber wir schließen immer noch ergänzende Vereinbarungen zur Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik vom 01.10.2011 ab. In diesem Fall eine nachfolgende Ergänzung zu § 13 Qualifizierung besagter Betriebsverein-barung.

In der Kurzfassung:

Themenbereiche dieser Vereinbarung sind die Basisqualifikation vor Beginn der Tätigkeit als Assistent_in, die innerbetrieblichen Fortbildungen sowie die Berufsbildung als externe Qualifizierungsmöglichkeit.

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