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Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

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Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Liebe Kolleg_innen,

wir sind von einem Kollegen angefragt worden, diese Info an alle Beschäftigten weiterzuleiten. Er schrieb dazu: „Die Geschäftsführung hat mir leider eine unbegründete Absage erteilt, was eine Rundmail an alle Assistent_innen angeht und lediglich darauf hingewiesen, dass das Kursprogramm über das Leitungsgremium und die Einsatzbegleitungen an die Assistent_innen weitergeleitet werden soll: m.E. ein zu langer Weg, um alle zu erreichen.

Nun denn, zur Beschleunigung an dieser Stelle!Weiterlesen »Bildungsurlaub zum Hospizhelfer- Bericht eines Kollegen!

Wenn die Nacht am tiefsten…

Neues aus dem Arbeitsrecht!!!
Aktuelles BAG-Urteil: Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 09.12.2015 entschieden, dass bei fehlenden tariflichen Regelungen für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn angemessen ist und insofern ein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Dauernachtarbeit besteht sogar ein Anspruch auf einen Zuschlag von 30%. Die Pressemitteilung des BAG zum Urteil weiter unten.

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Abmahnung der BR-Mitglieder der HAG

„Das war ein Angriff auf unser Informationsrecht gegenüber der Belegschaft!“

Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Betriebsrats der Assistenzgenossenschaft Hamburg.

Hier der Text:

Aufgrund eines Artikels in der Betriebsrat-Zeitung wurden 15 Betriebsräte der Hamburger Assistenz-Genossenschaft (HAG) abgemahnt. Am 2. Dezember findet nun die Güteverhandlung vor dem Hamburger Arbeitsgericht statt.

„Warum sollten in einem betriebsrätlichen Info-Blatt nicht Geschichten aus der Arbeitswelt unseres Unternehmens zu lesen sein, die von Grenzerfahrungen berichten?“, fragt sich Sinje Ludwig, Betriebsratsvorsitzende der Genossenschaft und fügt hinzu: „Die BR-Info ist unser Beitrag zur betriebsinternen Öffentlichkeit!“ Die Arbeitnehmervertretung sieht sich durch die individuellen Abmahnungen der Mitglieder eines kollektiven Gremium vom Unternehmen ungerechtfertigt angegriffen.

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