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Das opake Arbeitsverhältnis

Opazität (lateinisch opacitas „Trübung, Beschattung“) bezeichnet allgemein das Gegenteil von Transparenz, also mangelnde Durchsichtigkeit bzw. mangelnde Durchlässigkeit.

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Neuregelungen ab dem 01.08.2022

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie EU 2019/1152) verabschiedet. Das Gesetz ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich.

Auf der Betriebsversammlung im Oktober hatten wir einen aktuellen Beitrag zum Thema. Uns ging es insbesondere darum, die durch die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung und i.d.F. vor allem auch notwendige betriebliche Praxis zu thematisieren: ergeben sich dadurch eventuell Vorteile für die Beschäftigten durch die Bestimmung und Festlegung ihrer Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen? Baut es Grauzonen, Ambivalenzen und Unklarheiten ab, die sich gewöhnlich zum Nachteil der Beschäftigten auswirken?Weiterlesen »Das opake Arbeitsverhältnis

CeBeeF Frankfurt/Main: Schulassistenz vor dem Aus

Wir dokumentieren einen Artikel von Steven Micksch aus der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/frankfurt/cebeef-schulassistenz-in-frankfurt-vor-dem-aus-92177378.html

Mehr als 200 Beschäftigten der Gesellschaft Cebeef Inklusion und Schule in Frankfurt droht die Kündigung. Bis zu 150 Familien und ihre Kinder mit Handicap könnten dadurch ihre Bezugsperson verlieren.

Die Gewerkschaft Verdi spricht von einer „Schande in der öffentlichen Daseinsvorsorge“. Die gemeinnützige Gesellschaft Cebeef Inklusion und Schule (CIS) soll zum Ende des Schuljahres (31. Juli) schließen. Die Betriebe Cebeef Assistenz und Pflege sowie Cebeef Betreuung und Beratung sind nicht betroffen. Es ist ein weiterer Tiefpunkt in der Geschichte des Club Behinderter und ihrer Freunde.Weiterlesen »CeBeeF Frankfurt/Main: Schulassistenz vor dem Aus

Einladung: Erste Betriebsversammlung 2023

Montag, 17.04. 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag, 20.04. 11:00-14:00 Uhr
In Teilversammlungen als Präsenzveranstaltung
Versammlungsraum Mehringhof – Gneisenaustr 2a, 10961 Berlin

VIDEO KILLED THE BETRIEBSVERSAMMLUNGS-STAR

Die Sonderregelung (§ 129 BetrVG), die es uns erlaubt hat, während der Covid-19 Pandemie Betriebsversammlungen auch mittels Videokonferenz abzuhalten, läuft aus. Beide Versammlungstermine werden deswegen in Präsenz stattfinden. Darauf freuen wir uns.

Auch wenn sich Online-Versammlungen manchmal einfacher mit dem eigenen Alltag verbinden lassen, wird in unmittelbarer Gegenwart aller Beteiligten doch meist intensiver diskutiert und es ist eher möglich, sich am Rand der Veranstaltung auch informell auszutauschen.

Also auf zum Mehringhof!! Wir haben Euch ein buntes Paket von billigen Aufregern, arbeitsrechtlichem Grundwissen, unbeantwortbaren Fragen und notwendigen Mitmach-Aktionen geschnürt:Weiterlesen »Einladung: Erste Betriebsversammlung 2023

To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Ergänzende Vereinbarung Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Im Frühjahr 2021 hatten wir eine ergänzende Vereinbarung über einen Sonderzuschlag für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a in der Lohnbuchhaltung mit der Geschäftsführung verhandelt und beschlossen. Diese Vereinbarung war in ihrer Laufzeit an den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 gebunden und endete mit Abschluss eines neuen Haustarifvertrages.

Da nun ein Änderungstarifvertrag vorliegt, der den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 ablöst, haben wir ebenfalls eine aktualisierte ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die in ihren zentralen Inhalten der alten Vereinbarung entspricht.Weiterlesen »To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Abteilungsversammlung Assistent*innen in der Rufbereitschaft

Einladung

Liebe Assistent*innen der Rufbereitschaft,

wiederholt erreichen uns Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen in ver-schiedenen Einsätzen. Als Assistent*innen im Rufbereitschaftsteam kommt Ihr in vielen Einsätzen herum und erhaltet so die unterschiedlichsten Eindrücke.

Im Dezember hatten wir ein Treffen mit ein paar Kolleg*innen von Euch, die uns von den Schwierigkeiten in einigen Einsätzen berichteten. Sowohl die AS im Rufbereitschaftsteam als auch der Betriebsrat sehen dringenden Handlungsbedarf.

Deswegen möchten wir ein weiteres Treffen unter Moderation des Betriebsrates mit der Geschäftsführung und der Pflegedienstleitung abhalten, damit Ihr der Leitung direkt über Eure Anliegen berichten könnt.Weiterlesen »Abteilungsversammlung Assistent*innen in der Rufbereitschaft

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus

Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.

Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II