Versammlung – Wahlvorstand Schwerbehindertenvertretung
Wahl einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und wenigstens ein Stellvertreter*in in Betrieben gewählt, in denen wenigstens fünf… Weiterlesen »Versammlung – Wahlvorstand Schwerbehindertenvertretung

III. Betriebsversammlung 2023 in Teilversammlungen
Infoveranstaltung AG sexualisierte Gewalt & Diskriminierung
Im Mai 2020 haben wir eine
Mit der nun abgeschlossenen
Die Qualifizierung der Assistent*innen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über eine Basisqualifizierung (BQ) vor Aufnahme der Tätigkeit, einen Praxisteil im Rahmen der Einarbeitung und Durchführung der Assistenztätigkeit sowie mehrmaligen Praxisreflexionen nach Aufnahme der Tätigkeit.

