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On call – Rufbereitschaft als Anrufung!

In der marxistischen Theorie des französischen Philosophen Louis Althusser, insbesondere in seinem Essay Ideologie und ideologische Staatsapparate, ist die Anrufung der Mechanismus, über den Ideologien ihre Funktionen ausüben.

Im Schreiben Vermittlungspraxis / Problem Sicherstellung Assistenz vom 27.12.2011, welches an alle Assistent_innen ging, wurde seitens der Leitung angekündigt:

Des Weiteren sind die Einsatzbegleitungen zur Verbesserung der Vermittlungssituation ab sofort berechtigt, in Ausfallzeiten eine Rufbereitschaft für die jeweilige Ausfallschicht anzuordnen. Das beinhaltet, dass AssistentInnen in der Zeit der Ausfallschicht telefonisch erreichbar sein müssen, um in ihrer Ausfallzeit Assistenz zu übernehmen. Bei einem möglichen Verstoß wird die Schicht nicht bezahlt und müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

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Innerbetriebliche Fortbildung: Rückenschule & Heben & Tragen

Was macht Rückenbeschwerden und wie gehe ich damit um? Die Inhalte dieses Seminars zielen auf das Bewusstmachen und Wahrnehmen des eigenen Körpers und der Körperhaltung ab und bieten eine Einführung in das kinästhetische Konzept. Dabei werden ungünstige Bewegungsmuster aufgedeckt und Ökonomischere kennen gelernt. Spezielle Übungen zur Mobilisation und Stabilisation der Wirbelsäule, das Erlernen eines rückenfreundlichen Alltagsverhaltens (Sitzen, Stehen, Heben, Tragen usw.), Beratung zu rückenrelevanten Fragestellungen im Arbeitsablauf und Erfahrungsaustausch in der Gruppe sind die zentralen Themenschwerpunkte. Ziel ist es, dem Auftreten von Rückenbeschwerden vorzubeugen bzw. Hilfestellungen bei bereits vorhandenen Beschwerden zu bieten.

Fortbildung_Heben_Tragen

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Wegegeldregelung

In der Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik wurde in § 12 Wegegeld zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung einvernehmlich geregelt: „Eine Verein-barung zum Wegegeld wird bis zum 30.06.2012 zwischen den Parteien geschlossen.“ Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass bis dahin die Wegegeldregelung in der Fassung aus dem Jahre 1998 weiterhin gilt.

Um so überraschter waren wir, in einem Schreiben an die Einsatzbegleitungen „Information Einsatzbegleitung – Regelungen zu:“ unter 6.) Wegegeldregelung Anfang dieses Jahres lesen zu müssen:

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Kurzurlaub…

…oder wie aus der Erholung eine Pflicht wird!

In ihrem Schreiben „Information Einsatz-begleitung – Regelungen zu:“ schreibt die Leitung unter 1.) Urlaubsplanung und Urlaubsgenehmigung zur zusammen-hängenden Gewährung von Urlaub, dass die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.

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+++ Betriebsversammlung 11.04. / 12.04. – Dienstanweisung +++

Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:

Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.

Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.

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BEM – Nicht ohne den Betriebsrat!

Nach § 84 Abs.2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung der Beschäftigten – in unserem Fall dem Betriebsrat – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren. Inhalt dieses Gesetzes ist, dass für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung eruiert werden soll, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

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Blinder Fleck, Black Box, Büchse der Pandora….

Kommission 75 und Leistungskomplex 32

Hintergründe und Dokumente zum Ergebnis der Neuverhandlungen des LK 32

Anfang November 2011 schrieben wir in einer Stellungnahme zum Abschluss der Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung für ein neues Entgeltsystem: Langer Atem, Einfallsreichtum und ein wenig Sturheit haben jetzt endlich zu einem Ergebnis geführt. Die Löhne der Beschäftigten bei ambulante dienste e.V. werden erhöht.

Diese Verhandlungen eines neuen Entgeltsystems geschahen vor dem Hintergrund der Neuverhandlung der Vergütungssätze des LK 32 zwischen der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales und den Trägern persönlicher Assistenz, die wiederum Teil der Neuverhandlung des LK 32 an sich waren.

Diese sind nun unter den Beschlüssen der Kommission 75 auf der Webseite der Senatsverwaltung Bereich Soziales dokumentiert.

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