Innerbetriebliche Fortbildung: Rückenschule & Heben & Tragen
Was macht Rückenbeschwerden und wie gehe ich damit um? Die Inhalte dieses Seminars zielen auf das Bewusstmachen und Wahrnehmen des eigenen Körpers und der Körperhaltung ab und bieten eine Einführung in das kinästhetische Konzept. Dabei werden ungünstige Bewegungsmuster aufgedeckt und Ökonomischere kennen gelernt. Spezielle Übungen zur Mobilisation und Stabilisation der Wirbelsäule, das Erlernen eines rückenfreundlichen Alltagsverhaltens (Sitzen, Stehen, Heben, Tragen usw.), Beratung zu rückenrelevanten Fragestellungen im Arbeitsablauf und Erfahrungsaustausch in der Gruppe sind die zentralen Themenschwerpunkte. Ziel ist es, dem Auftreten von Rückenbeschwerden vorzubeugen bzw. Hilfestellungen bei bereits vorhandenen Beschwerden zu bieten.
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Wegegeldregelung
In der Betriebsvereinbarung Entgelt-systematik wurde in § 12 Wegegeld zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung einvernehmlich geregelt: „Eine Verein-barung zum Wegegeld wird bis zum 30.06.2012 zwischen den Parteien geschlossen.“ Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass bis dahin die Wegegeldregelung in der Fassung aus dem Jahre 1998 weiterhin gilt.
Um so überraschter waren wir, in einem Schreiben an die Einsatzbegleitungen „Information Einsatzbegleitung – Regelungen zu:“ unter 6.) Wegegeldregelung Anfang dieses Jahres lesen zu müssen:
Kurzurlaub…
…oder wie aus der Erholung eine Pflicht wird!
In ihrem Schreiben „Information Einsatz-begleitung – Regelungen zu:“ schreibt die Leitung unter 1.) Urlaubsplanung und Urlaubsgenehmigung zur zusammen-hängenden Gewährung von Urlaub, dass
„die Stückelung von Urlaub in einzeln beantragte Urlaubstage (außer in Notfall/ Fürsorge Arbeitgeber erforderlich) nur genehmigt werden soll, wenn AS auch zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwei Wochen (Teilzeitanspruch beachten) beantragen.„
Sparpotential Assistentin
Wir möchten Euch auf zwei Ärgernisse und Rechtsverstöße hinweisen, gegen die wir uns alle wehren müssen. Vorgeblich aus wirtschaftlichen Gründen dienen die zitierten Anweisungen im wesentlichen nur der Drangsalierung und der Diffamierung der Assistentinnen und Assistenten.
+++ Betriebsversammlung 11.04. / 12.04. – Dienstanweisung +++
Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:
Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.
Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.
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Fortbildungsprogramm 2012
Für Assistenten und Assistentinnen + Yoga + Qi Gong + Auffrischungskurs Heben & Tragen / Rückenschule und Haltungstraining + Burn out + Stress und Stressbewältigung + Nähe und Distanz in… Weiterlesen »Fortbildungsprogramm 2012
BEM – Nicht ohne den Betriebsrat!
Nach § 84 Abs.2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung der Beschäftigten – in unserem Fall dem Betriebsrat – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren.… Weiterlesen »BEM – Nicht ohne den Betriebsrat!
Blinder Fleck, Black Box, Büchse der Pandora….
Kommission 75 und Leistungskomplex 32
Hintergründe und Dokumente zum Ergebnis der Neuverhandlungen des LK 32
Anfang November 2011 schrieben wir in einer Stellungnahme zum Abschluss der Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung für ein neues Entgeltsystem: Langer Atem, Einfallsreichtum und ein wenig Sturheit haben jetzt endlich zu einem Ergebnis geführt. Die Löhne der Beschäftigten bei ambulante dienste e.V. werden erhöht.
Diese Verhandlungen eines neuen Entgeltsystems geschahen vor dem Hintergrund der Neuverhandlung der Vergütungssätze des LK 32 zwischen der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales und den Trägern persönlicher Assistenz, die wiederum Teil der Neuverhandlung des LK 32 an sich waren.
Diese sind nun unter den Beschlüssen der Kommission 75 auf der Webseite der Senatsverwaltung Bereich Soziales dokumentiert.
Geschichte ist (k)eine Rolltreppe
Vermittlungspraxis und Arbeit auf Abruf
In ihrem Schreiben an die Beschätigten vom 27.12.2011 schrieb die Geschäftsführung eingangs:
In den vergangenen Jahren hat sich leider die Problematik der Vermittlung der AssistentInnen, insbesondere bei erforderlichen Vertretungseinsätzen, sehr verschärft.
