[SDA] – Arbeitsunfähigkeit im ersten Beschäftigungsmonat!
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber entsteht nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzah-lungsgesetz erst nach vierwöchiger ununter-brochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Es besteht aber ein Anspruch auf Krankengeld. Diesbezüglich sind die entsprechenden Regelungen aus dem SGB V zu beachten:Weiterlesen »[SDA] – Arbeitsunfähigkeit im ersten Beschäftigungsmonat!