+++ Betriebsversammlung 11.04. / 12.04. – Dienstanweisung +++
Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:
Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.
Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.
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