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+++ Betriebsversammlung 11.04. / 12.04. – Dienstanweisung +++

Zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Gesetz ordnet der Betriebsrat auf Grundlage reiner Willkür an:

Die Beschäftigten von ambulante dienste e.V. haben rechtzeitig und vollzählig auf einer der beiden Betriebsversammlungen am Mittwoch, den 11.04. oder am Donnerstag, den 12.04. zu erscheinen.

Der Betriebsrat ist auf Verlangen jederzeit über die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Wünsche und Nöte der ArbeitnehmerInnen in Kenntnis zu setzen.

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BEM – Nicht ohne den Betriebsrat!

Nach § 84 Abs.2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung der Beschäftigten – in unserem Fall dem Betriebsrat – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren. Inhalt dieses Gesetzes ist, dass für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung eruiert werden soll, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

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Blinder Fleck, Black Box, Büchse der Pandora….

Kommission 75 und Leistungskomplex 32

Hintergründe und Dokumente zum Ergebnis der Neuverhandlungen des LK 32

Anfang November 2011 schrieben wir in einer Stellungnahme zum Abschluss der Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung für ein neues Entgeltsystem: Langer Atem, Einfallsreichtum und ein wenig Sturheit haben jetzt endlich zu einem Ergebnis geführt. Die Löhne der Beschäftigten bei ambulante dienste e.V. werden erhöht.

Diese Verhandlungen eines neuen Entgeltsystems geschahen vor dem Hintergrund der Neuverhandlung der Vergütungssätze des LK 32 zwischen der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales und den Trägern persönlicher Assistenz, die wiederum Teil der Neuverhandlung des LK 32 an sich waren.

Diese sind nun unter den Beschlüssen der Kommission 75 auf der Webseite der Senatsverwaltung Bereich Soziales dokumentiert.

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Neujahrsgrüße nach Art des Hauses

…oder wie das Problem der Sicherstellung der Assistenz zur Sicherstellung eines schlechten Betriebsklimas führt

Mittlerweile dürften alle Assistent_innen die Neujahrsbotschaft der Geschäftsführung zur Vermittlungspraxis erhalten haben. Und wieder einmal ist es nur eine Zumutung. Zu Beginn ihres zweiseitigen Schreibens erläutert die Geschäftsführung die Probleme in der Arbeitsvermittlung der Assistenz. Auch wir sehen seit Jahren diese Probleme und ihre Nicht-Bearbeitung zulasten einzelner Beschäftigter aus Organisation und Assistenz.

Nun haben Vorstand und Geschäftsführung offensichtlich beschlossen, dieses Problem anzugehen. Manchem, der nun gehofft hat, die Leitung beschäftige sich endlich mit den untauglichen und arbeitsrechtlich fragwürdigen Arbeitsverträgen, dürfte angesichts ihrer Problemlösungsstrategie die Luft weg geblieben sein.

Neujahrsgrüße nach Art des Hauses

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Beschwerdestelle nach dem AGG

Liebe Mitarbeiter_innen, liebe Kolleg_innen,

seit 14. Juli 2009 existiert bei Ambulante Dienste e. V. eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Betriebsvereinbarung Beschwerdestelle AGG

Die Beschwerdestelle wurde entsprechend der Betriebsvereinbarung vom 24.11.2008 zwischen Geschäftsführung/Vorstand und Betriebsrat von Ambulante Dienste e. V. eingerichtet, um Ihre/Eure Beschwerden betreffend eine Benachteiligung, Diskriminierung, sexuelle Belästigung durch Assistenznehmer_innen, Vorgesetzte, Kolleg_innen aufzunehmen, zu bearbeiten und gemeinsam mit der Geschäftsführung (und gegebenenfalls dem Betriebsrat) Lösungen zu finden.

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Höhere Löhne (Stellungnahme des BR)

Langer Atem, Einfallsreichtum und ein wenig Sturheit haben jetzt endlich zu einem Ergebnis geführt. Die Löhne der Beschäftigten bei ambulante dienste e.V. werden erhöht.

Spätestens mit der Podiumsdiskussion am 30.09.2010 begann die Kampagne des Betriebsrats ambulante dienste e.V. zur Erhöhung der Vergütungssätze in der Persönlichen Assistenz. Politik, Verwaltung und Verbände waren geladen und wurden in den Folgemonaten immer wieder auf unsere Situation aufmerksam gemacht.

Höhere Löhne – Stellungnahme Betriebsrat 02.11.2011

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4. Betriebsversammlung 2011 – 06./07.12.2011

In Teilversammlungen Di., 06.12. 17:00 – 19:30 Uhr / Mi., 07.12. 15:00 – 17:30 Uhr

Jeweils im Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin

Seit einem guten Jahr sind die Vergütungsverhandlungen des Leistungskomplex 32 eines der zentralen Themen unserer Arbeit. Mit vielfältigen Diskussionen, Aktionen und Protesten haben wir in den Verlauf der Verhandlungen eingegriffen.

Einladung Betriebsversammlungen Dezember 2011

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