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Assistent_innen sind keine Tendenzträger!

Beschluss des Arbeitgerichts vom 06.01.2016

Geschäftszeichen 56 BV 1684/15

Die ausführliche schriftliche Begründung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 06.01.2016 liegt nun seit wenigen Tagen vor. Zur Erinnerung: in der Streitsache ging es um die Frage, ob dem Betriebsrat die Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG vollumfänglich zustehen, oder ob diese im Sinne des § 118 BetrVG eingeschränkt sind, da es sich bei den Assistent_innen um Tendenzträger handelt und der Betriebsrat insofern bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung dieser Beschäftigtengruppe lediglich ein Informationsrecht und kein Einspruchsrecht hat. Den Volltext findet ihr hier, ansonsten eine kurze Zusammenfassung der Begründung des Arbeitsgerichts: Weiterlesen »Assistent_innen sind keine Tendenzträger!

Don´t bogart your holiday!

Resturlaub, Sonderurlaub, Erholungsurlaub, Bildungsurlaub…

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon wieder urlaubsreif? Wir wissen nicht, was euch die einschlägige Fachliteratur empfiehlt, wir empfehlen:

Nehmt euren Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2015 bis zum 31.03.2015, insofern ihr noch welchen habt (siehe auch: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz). Wenn ihr nicht sicher seid, ob noch ein Anspruch besteht: ihr findet die Angabe über die Anzahl eurer Resturlaubstage in der monatlichen Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge in der ersten Zeile oben rechts.

Genauso verhält es sich mit dem einmaligen Sonderurlaub 2015 in Höhe von drei Urlaubstagen: dieser ist ebenfalls bis zum 31.03.2016 zu nehmen. Falls ihr das entsprechende Formular verlegt habt, ihr findet es hier.

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Wenn die Nacht am tiefsten…

Neues aus dem Arbeitsrecht!!!
Aktuelles BAG-Urteil: Gesetzlicher Anspruch auf Nachtzuschlag!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 09.12.2015 entschieden, dass bei fehlenden tariflichen Regelungen für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn angemessen ist und insofern ein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Dauernachtarbeit besteht sogar ein Anspruch auf einen Zuschlag von 30%. Die Pressemitteilung des BAG zum Urteil weiter unten.

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Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Aufruf der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Webseite der Kampagne

Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen.Weiterlesen »Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Stillangst geht um…

+++ Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen +++

Pressemitteilung Nr. 23/15 vom 21.07.2015 (Arbeitsgericht Berlin)

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR verurteilt.

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Acht halbe Brötchen!

Two And A Half Men, 8 Mile, Eight Miles High. Und schon wieder war was passiert. Anekdoten aus der Welt der Arbeit.

Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin hatte aus dem Kühlschrank des Pausenraumes acht belegte Brötchenhälften entnommen und mit ihren Kolleg_innen verzehrt, die eigentlich für externe Mitarbeiter_innen wie Rettungssanitäter bestimmt waren.

Sie hatte daraufhin nach 23 Beschäftigungsjahren die fristlose Kündigung erhalten. Das Arbeitsgericht Hamburg hat nun die Kündigung der Gesundheits- und Krankenpflergerin für unwirksam erklärt, da sie grob unverhältnismäßig sei (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 – Az. 27 Ca 87/15)Weiterlesen »Acht halbe Brötchen!

Alles eine Frage der Abwägung…

Ausnahmeregelung Arbeitszeitgesetz

Eine Arbeitsgruppe Arbeitszeit unter Beteiligung von Geschäfts-führung, Büroleitungen, ASN-VT und AS-VT (Vorläufer des kurz darauf installierten Betriebsrats) hatte 2004/2005 einen Antrag zu Arbeitszeitregelungen erarbeitet, der in der Folge beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) eingereicht und von diesen dann auch für einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren bewilligt wurde.Weiterlesen »Alles eine Frage der Abwägung…