Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag Inflationsausgleich
Was lange wĂ€hrt, wird endlich…

Wir hatten auf der Betriebsversammlung im Dezember 2022 einen betrieblichen Inflationsausgleich von 1.000 Euro gefordert. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung, die auf dieser Betriebsversammlung anwesend war, um die wirtschaftlichen Daten des Betriebes vorzustellen, hatte Diskussionsbereitschaft signalisiert. Im Februar 2023 hatten wir in einem Brief an die Leitung unsere Forderung nochmals aufgegriffen und ausfĂŒhrlich begrĂŒndet (Inhalt des Briefes siehe auch unten). In der Folge haben wir schluĂendlich erfolgreich einen betrieblichen Inflationsausgleich von 800 Euro verhandelt, der nun in einer Betriebsvereinbarung Sonderzuschlag niedergelegt wurde.

Zum Jahresende 2022 wurde vom Bundestag ein drittes Entlastungspaket verabschiedet. Dieses sieht u.a. die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien PrĂ€mie von bis zu 3.000 ⏠bis Ende 2024 vor. Die Tarifrunde des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) hat in ihrem Abschluss vom 06.07.2023 u.a. eine Einmal-zahlungen von insgesamt 3000 ⏠in 9 MonatsbetrĂ€gen als einkommensteuerfreies „Inflationsausgleichsgeld“ vereinbart. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in den in KĂŒrze anstehenden Verhandlungen des Tarifvertrages der LĂ€nder (TV-L) vergleichbares vereinbart wird, was dazu fĂŒhren kann, dass dies so oder so Ă€hnlich auch in den kommenden Haustarifvertrag (Ănderungstarif-vertrag) ĂŒbernommen wird.

Dies hatte die Gestaltung der betrieblichen Vereinbarung insofern verkompliziert, da wir den betrieblichen Zuschlag zusĂ€tzlich zur tariflichen Vereinbarung gefordert hatten, die Steuer- und Sozialversicherungs-freiheit aber nur bis maximal 3.000 Euro möglich ist. Die Lösung dieser Problematik hat nun in den Formulierungen und Regelungen der Betriebs-vereinbarung Sonderzuschlag Niederschlag gefunden, worĂŒber wir ausfĂŒhrlich auf der kommenden Betriebsversammlung berichten werden. Hinweisen möchten wir auch nochmals auf die bereits veröffentlichen ErlĂ€uterungen zur Vereinbarung.
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