Übertragungszeitraum Resturlaub aus 2023
Mit Schreiben vom 14.11.2023 hatte die Geschäftsführung mitgeteilt, dass „[…] etwaiger Resturlaub aus dem Jahr 2023 aus betrieblichen Gründen über den 31.03.2024 hinaus bis zum 31.05.2024 übertragen werden kann.„
Rechtlicher Hintergrund sind hier:
+ § 7 Abs. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
„Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.„
+ § 23 Abs. 2 a) Haustarifvertrag (HTV)
„lm Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.„
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+ Mo., 11.12. 11:00 – 14:00 Uhr
…Einladung zur Abteilungsversammlung der Assistent*innen in der Rufbereitschaft

III. Betriebsversammlung 2023 in Teilversammlungen
Infoveranstaltung AG sexualisierte Gewalt & Diskriminierung
Im Mai 2020 haben wir eine
Mit der nun abgeschlossenen
Die Qualifizierung der Assistent*innen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über eine Basisqualifizierung (BQ) vor Aufnahme der Tätigkeit, einen Praxisteil im Rahmen der Einarbeitung und Durchführung der Assistenztätigkeit sowie mehrmaligen Praxisreflexionen nach Aufnahme der Tätigkeit.