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Einladung III. Betriebsversammlung 2023

Mindestens 500 Euro mehr Lohn im Monat…

…dies war die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften für den bundesweiten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) 2023. Nach starken Streiks und Aktionen, zähen Verhandlungen und einer Schlichtung erhalten die darunter fallenden Beschäftigten in Bund und Kommunen immerhin beträchtliche Einmalzahlungen, dafür allerdings auch nur Erhöhungen der Entgelte um mindestens 340 Euro im Monat.

Verhandlungen über den Tarifvertrag für den Länderbereich, an den ambulante dienste angekoppelt ist, beginnen auf Bundesebene im Oktober. Die Höhe der Forderung und deren letztendliche Durchsetzungsmöglichkeit wird auch von Aktionen und dem gewerkschaftlichen Organisierungsgrad der Beschäftigten von Betrieben wie unserem mitbestimmt werden.

Neben ad-Themen wie der Evaluation von Theorie und Praxis der Teamvereinbarungen sowie Infos zu neuen Betriebsvereinbarungen werden tarifliche Themen bei uns im Herbst einen großen Raum haben. Wir laden Euch alle ein, daran teilzunehmen und euch einzubringen, auf der


3. Betriebsversammlung 2023

in Teilversammlungen

Mittwoch, 11. Oktober von 13:00-16:00 Uhr
Freitag, 13. Oktober von 11:00-14:00 Uhr

im Veranstaltungsraum Aquarium (Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin,
Nähe U-Bhf Kottbusser Tor)

Weiterlesen »Einladung III. Betriebsversammlung 2023

Zusätzlicher Sonderzuschlag August 2023

Hintergrund

Über den betrieblichen Verteiler wurde am 02.08. eine eMail mit dem Betreff „akuter Notstand – Hilferuf Vermittlung“ an alle Assistent*innen verschickt, die u.a. folgenden Satz enthielt:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 02.08.23, für den Zeitraum Do. 03.08.2023 – Mo. 07.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.“

Dies geschah abermals am 09.08. mit dem Betreff „Heute am Mittwoch – erneuter Hilferuf Vermittlung“ und u.a. folgendem Satz:

Wir zahlen für alle Schichten, die ab heute, Mi. 09.08.23, für den Zeitraum Mi. 09.08.2023 – Mo. 14.08.23 vermittelt wurden und vermittelt werden, einen zusätzlichen Sonderzuschlag.

Die Versendung dieser eMails fand ohne Information und Abstimmung mit dem Betriebsrat statt, obwohl dieser in der Sache ein Mitbestimmungsrecht hat.Weiterlesen »Zusätzlicher Sonderzuschlag August 2023

Newsletter 155: Inflation & Versammlungen & Vereinbarungen

Auszüge aus Newsletter 155 vom 09.08.23

III. Betriebsversammlung 2023 in Teilversammlungen

+ Mittwoch, 11.10. 13:00-16:00 Uhr
+ Freitag, 13.10. 11:00-14:00 Uhr

Jeweils im Aquarium am Kottbusser Tor (Skalitzer Str. 6)

Die offizielle Einladung zur Betriebsversammlung werdet ihr voraussichtlich Anfang
September erhalten.

Infoveranstaltung AG sexualisierte Gewalt & Diskriminierung

+ Donnerstag, 28.09. 9:00-12:00 Uhr

Schriftliche Einladung und Ortsangabe folgen in Kürze.Weiterlesen »Newsletter 155: Inflation & Versammlungen & Vereinbarungen

Einschlägige Berufserfahrung – Pflege von Angehörigen

Im Mai 2020 haben wir eine Betriebs-vereinbarung zur Anerkennung einschlä-giger Berufserfahrung abgeschlossen. In Anlage I dieser Vereinbarung haben wir festgelegt, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.

Mit der nun abgeschlossenen Protokollnotiz soll einschlägige Berufserfahrung im Rah-men von Pflegezeiten gemäß § 3 PflegeZG und der Pflege von Angehörigen unter im Einzelfall zu bewertenden Kriterien den sonstigen einschlägigen Berufserfahrungen gleichgestellt werden.

Im Anhang unter der Protokollnotiz findest du Anlage II zum Verfahren sowie ältere Beiträge zum Thema.Weiterlesen »Einschlägige Berufserfahrung – Pflege von Angehörigen

Vergütung Basisqualifikation – Erhöhung der Entgelte

Die Qualifizierung der Assistent*innen erfolgt bei ambulante dienste e.V. über eine Basisqualifizierung (BQ) vor Aufnahme der Tätigkeit, einen Praxisteil im Rahmen der Einarbeitung und Durchführung der Assistenztätigkeit sowie mehrmaligen Praxisreflexionen nach Aufnahme der Tätigkeit.

Praxisteil sowie -reflexionen werden vollständig vergütet, da diese bereits als Beschäftigte erfolgen. Der BQ-Kurs wurde bisher nur anteilig und unter bestimmten Konditionen vergütet. Diese Vergütung haben wir nun erneut mit der Geschäftsführung verhandelt und untenstehende Protokoll-notiz zur ergänzenden Vereinbarung Qualifizierung & Fortbildungen abgeschlossen.Weiterlesen »Vergütung Basisqualifikation – Erhöhung der Entgelte

Zweite Betriebsversammlung 2023 – Vom Grillen und Chillen…



Einladung zur 2. Betriebsversammlung 2023

am Montag, 10.07.23 von 14:00-19:00 Uhr
im Versammlungsraum im Mehringhof
Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin


Mit inhaltlichen Beiträgen zu Arbeit im Alter, Rente, Schwerbehindertenvertretung und mehr

Und anschließendem Grillen und Chillen im Hof

Eine Anmeldung ist nicht nötig; die Teilnahme wird als Arbeitszeit vergütet.

Wir freuen uns auf EuchWeiterlesen »Zweite Betriebsversammlung 2023 – Vom Grillen und Chillen…

Das opake Arbeitsverhältnis

Opazität (lateinisch opacitas „Trübung, Beschattung“) bezeichnet allgemein das Gegenteil von Transparenz, also mangelnde Durchsichtigkeit bzw. mangelnde Durchlässigkeit.

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Neuregelungen ab dem 01.08.2022

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie EU 2019/1152) verabschiedet. Das Gesetz ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich.

Auf der Betriebsversammlung im Oktober hatten wir einen aktuellen Beitrag zum Thema. Uns ging es insbesondere darum, die durch die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung und i.d.F. vor allem auch notwendige betriebliche Praxis zu thematisieren: ergeben sich dadurch eventuell Vorteile für die Beschäftigten durch die Bestimmung und Festlegung ihrer Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen? Baut es Grauzonen, Ambivalenzen und Unklarheiten ab, die sich gewöhnlich zum Nachteil der Beschäftigten auswirken?Weiterlesen »Das opake Arbeitsverhältnis