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CeBeeF Frankfurt/Main: Schulassistenz vor dem Aus

Wir dokumentieren einen Artikel von Steven Micksch aus der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/frankfurt/cebeef-schulassistenz-in-frankfurt-vor-dem-aus-92177378.html

Mehr als 200 Beschäftigten der Gesellschaft Cebeef Inklusion und Schule in Frankfurt droht die Kündigung. Bis zu 150 Familien und ihre Kinder mit Handicap könnten dadurch ihre Bezugsperson verlieren.

Die Gewerkschaft Verdi spricht von einer „Schande in der öffentlichen Daseinsvorsorge“. Die gemeinnützige Gesellschaft Cebeef Inklusion und Schule (CIS) soll zum Ende des Schuljahres (31. Juli) schließen. Die Betriebe Cebeef Assistenz und Pflege sowie Cebeef Betreuung und Beratung sind nicht betroffen. Es ist ein weiterer Tiefpunkt in der Geschichte des Club Behinderter und ihrer Freunde.Weiterlesen »CeBeeF Frankfurt/Main: Schulassistenz vor dem Aus

Einladung: Erste Betriebsversammlung 2023

Montag, 17.04. 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag, 20.04. 11:00-14:00 Uhr
In Teilversammlungen als Präsenzveranstaltung
Versammlungsraum Mehringhof – Gneisenaustr 2a, 10961 Berlin

VIDEO KILLED THE BETRIEBSVERSAMMLUNGS-STAR

Die Sonderregelung (§ 129 BetrVG), die es uns erlaubt hat, während der Covid-19 Pandemie Betriebsversammlungen auch mittels Videokonferenz abzuhalten, läuft aus. Beide Versammlungstermine werden deswegen in Präsenz stattfinden. Darauf freuen wir uns.

Auch wenn sich Online-Versammlungen manchmal einfacher mit dem eigenen Alltag verbinden lassen, wird in unmittelbarer Gegenwart aller Beteiligten doch meist intensiver diskutiert und es ist eher möglich, sich am Rand der Veranstaltung auch informell auszutauschen.

Also auf zum Mehringhof!! Wir haben Euch ein buntes Paket von billigen Aufregern, arbeitsrechtlichem Grundwissen, unbeantwortbaren Fragen und notwendigen Mitmach-Aktionen geschnürt:Weiterlesen »Einladung: Erste Betriebsversammlung 2023

Der BR fordert: Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro

Wir dokumentieren einen Brief, den wir gestern an die Geschäftsführung gesendet haben. Weitere Infos dazu in Kürze.

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Inflationsausgleichsprämie von 1000 €

Mit diesem Schreiben wollen wir nochmals auf unsere auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember bereits vorgetragenen Forderung einer Inflationsaus-gleichsprämie von 1000 € aus betrieblichen Mitteln zurückkommen.

Teil dieser Forderung ist auch eine zeitnahe Umsetzung, da die durch die galoppierende Inflation entstehenden Mehrausgaben insbesondere bei Energie und Lebensmitteln ja bereits jetzt und nicht in einer fernen Zukunft anfallen. Wir würden es begrüßen, wenn wir bereits auf dem Monatsgespräch am kommenden Freitag über unser Anliegen sprechen könnten.

Zur inhaltlichen Begründung: Weiterlesen »Der BR fordert: Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro

To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Ergänzende Vereinbarung Sonderzuschlag Lohnbuchhaltung

Im Frühjahr 2021 hatten wir eine ergänzende Vereinbarung über einen Sonderzuschlag für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a in der Lohnbuchhaltung mit der Geschäftsführung verhandelt und beschlossen. Diese Vereinbarung war in ihrer Laufzeit an den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 gebunden und endete mit Abschluss eines neuen Haustarifvertrages.

Da nun ein Änderungstarifvertrag vorliegt, der den Haustarifvertrag vom 05.03.2020 ablöst, haben wir ebenfalls eine aktualisierte ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die in ihren zentralen Inhalten der alten Vereinbarung entspricht.Weiterlesen »To be continued – Aktualisierte Sonderzuschläge

Abteilungsversammlung Assistent*innen in der Rufbereitschaft

Einladung

Liebe Assistent*innen der Rufbereitschaft,

wiederholt erreichen uns Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen in ver-schiedenen Einsätzen. Als Assistent*innen im Rufbereitschaftsteam kommt Ihr in vielen Einsätzen herum und erhaltet so die unterschiedlichsten Eindrücke.

Im Dezember hatten wir ein Treffen mit ein paar Kolleg*innen von Euch, die uns von den Schwierigkeiten in einigen Einsätzen berichteten. Sowohl die AS im Rufbereitschaftsteam als auch der Betriebsrat sehen dringenden Handlungsbedarf.

Deswegen möchten wir ein weiteres Treffen unter Moderation des Betriebsrates mit der Geschäftsführung und der Pflegedienstleitung abhalten, damit Ihr der Leitung direkt über Eure Anliegen berichten könnt.Weiterlesen »Abteilungsversammlung Assistent*innen in der Rufbereitschaft

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Pauschale Vergütung von Testzeiten bei Assistenz im Krankenhaus

Kommen Assistenznehmer*innen ins Krankenhaus und muss i.d.F. persönliche Assistenz dort vor Ort geleistet werden, besteht zur Zeit für AD-Beschäftigte die Auflage, bei Betreten der Einrichtung einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Dieser kann im Unterschied zur sonstigen Assistenztätigkeit nicht als Selbsttest durch Nutzung der betrieblichen bereitgestellten Testsets durchgeführt werden. Der dabei entstehende Aufwand für die Beschäftigten wurde bisher mit 0,5 Stunden pro Test vergütet. Wir haben mir der Geschäftsführung nun vereinbart, dass dieser mit pauschal mit zwei Stunden vergütet wird.

Unabhängig von dieser Vereinbarung sehen wir dringenden Handlungsbedarf, was die Vergütung auch der regelmäßig durchzuführenden Schnelltests vor Schichtbeginn betrifft. Auch wenn die zeitliche Lage nicht mehr in der Form durch den Arbeitgeber bestimmt ist, wie es noch zu Zeiten war, als 30 Minuten vor Schichtbeginn vor Ort getestet werden musste, stellt es doch einen weitreichenden Eingriff in den Alltag und die Freizeit der Beschäftigten dar.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz II

Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I

 Vergütung Antragstellung erweitertes Führungszeugnis

Gemäß § 124 Abs. 2 SGB IX besteht für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, sich von Beschäftigten mit Kontakt zu Leistungsempfängern vor Einstellung oder Tätigkeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vor-legen zu lassen.

Da im Herbst 2019 diese Voraussetzung für eine Beschäftigung oder Tätigkeitsaufnahme im Betrieb eingeführt wurde und in diesem Fall alle drei Jahre als regelmäßiger Abstand gilt, sind im Herbst 2022 ein Großteil der Beschäftigten erneut zur Vorlage eines aktualisierten erweiterten Führungszeugnisses angeschrieben worden.

Laut Schreiben der Geschäftsführung sollte die Beantragung des Führungszeugnisses pauschal mit 0,5 Stunden vergütet werden, was uns angesichts des Aufwands als deutlich zu gering schien. Wir haben uns nun mit der Geschäftsführung auf folgendes verständigt:

Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird der zeitliche Aufwand für die Beantragung und Beschaffung des erweiterten Führungszeugnisses pauschal mit zwei Stunden vergütet, so bald dessen Eingang bzw. Vorlage erfolgt.Weiterlesen »Vereinbarungen zum Jahreswechsel – Protokollnotiz I