Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!
Liebe Kolleg*innen, wir dokumentieren hier unseren Newsletter zum Schreiben der Geschäftsführung vom 09.04.2020.
Klausel – wieso Klausel?
Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte Ihr mittlerweile auch auf Euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungs-merkmal quer zu allen Beschäftigten-gruppen: Gewerkschaftsmitglied (hier, Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) oder nicht.
Von letzteren, den nicht bei ver.di organisierten Mitarbeiter*innen. wünscht die Leitung eine Unterschrift unter die Inbezugnahmeklausel, die Euch aktuell zugeschickt wurde.Weiterlesen »Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

Liebe Kolleg*innen,


Lieber Betriebsrat, letzten Mittwoch auf der Betriebsversammlung hatte ich euch ja angesprochen, wie das mit dem Kind-krank bei ambulante dienste e.V. läuft…
Wir erhalten zur Zeit gehäuft Beschwerden, dass alteingesessene wie neu eingestellte Assistent*innen nicht auf den Arbeitsstundenumfang und damit nicht auf den Verdienst kommen, den sie zum Leben benötigen.
Zum Jahreswechsel treten gerne mal neue gesetzliche Regelungen oder auch Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen in Kraft. So auch zum 01.01.2019 Regelungen im Geltungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Bisher galten in diesem Fall 10 Std./Woche vereinbart.