Zum Inhalt springen

Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

Liebe Kolleg*innen, wir dokumentieren hier unseren Newsletter zum Schreiben der Geschäftsführung vom 09.04.2020.

Klausel – wieso Klausel?

Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte Ihr mittlerweile auch auf Euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungs-merkmal quer zu allen Beschäftigten-gruppen: Gewerkschaftsmitglied (hier, Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) oder nicht.

Von letzteren, den nicht bei ver.di organisierten Mitarbeiter*innen. wünscht die Leitung eine Unterschrift unter die Inbezugnahmeklausel, die Euch aktuell zugeschickt wurde.Weiterlesen »Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

FAQ – Coronavirus & Arbeitsrecht

Liebe Kolleg*innen,

wir wollen euch an dieser Stelle ein paar häufig gestellte Fragen beantworten, die die arbeits-rechtlichen Auswirkungen der aktuellen Coronavirus-Pandemie betreffen. Diese Aufstellung ist natürlich nicht vollständig, sondern nur ein erster Einstieg ins Thema.

Zu den diesbezüglichen betrieblichen Maßnahmen habt ihr ja bereits mehrere Informationsschreiben der Leitung erhalten.


Häufig gestellte Fragen / Teil I


Weiterlesen »FAQ – Coronavirus & Arbeitsrecht

Update Betriebsvereinbarungen

Liebe Kolleg*innen, wir haben die Übersicht über die abgeschlossenen Betriebs-vereinbarungen auf den aktuellen Stand gebracht. Wie bitten nochmals um Entschuldigung für die lange Zeit dort existierende Baustelle, die Ergebnis vor allem des Umzugs der Webseite war.

Hier die abgeschlossenen Vereinbarungen 2017-2019, die ihr wie alle weiteren auf der Seite Betriebsvereinbarungen findet:

Weiterlesen »Update Betriebsvereinbarungen

Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

Garantenpflicht – Wir schulden euch gar nichts!

Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 25.04. war zu lesen, dass aufgrund eines Vorkommnisses bei einem Assistenznehmer die Pflegedienstleitung noch einmal bekräftig, dass Assistenznehmer*innen bei Ausfall ihres*ihrer geplanten Assistent*in auch Vertretungen akzeptieren müssten. Nur wenn es keine Alternative gäbe, auf der Sicherstellung der Assistenz durch den*die bereits anwesende*n Assistent*in bestehen könnten. Dies insbesondere, wenn dadurch 24 Stunden Schichten entstehen würden.

Weiter wird ausgeführt, dass dieses Thema im Leitungsgremium vertiefend bearbeitet werden sollte. Ein Blick ins Thema….Weiterlesen »Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

Versammeln und bilden

Infos zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Arbeitnehmer*innen in Berlin haben darauf laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz einen rechtlichen Anspruch.

Zahlreiche Kurse, Seminare  und Veranstaltungen etc. fallen unter das Kriterium der politischen und beruflichen Weiterbildung. Eine Liste von in Berlin anerkannten Veranstaltungen findest du hier: Bildungsurlaub in Berlin

Weiterlesen »Versammeln und bilden

[SDA] – Chore dziecko – Kind krank, was tun?

Lieber Betriebsrat,  letzten Mittwoch auf der Betriebsversammlung hatte ich euch ja angesprochen, wie das mit dem Kind-krank bei ambulante dienste e.V.  läuft…

…der Betrieb zahlt für die ersten 5 Tage Kinderkrankenschein (im Jahr) ganz normal weiter, also wie auf Krankenschein.

Das entspricht dem Anspruch, wie er auch in der BV Entgeltsystematik definiert ist. Dort steht unter § 7 Bezahlte Freistellung von der Arbeit:Weiterlesen »[SDA] – Chore dziecko – Kind krank, was tun?

++ Rundbrief 105 ++ Hilfe! Ich komme nicht auf meine Stunden!

Kann der Betriebsrat da nicht etwas tun? Ja, er kann. Mit Eurer Hilfe.

Wir erhalten zur Zeit gehäuft Beschwerden, dass alteingesessene wie neu eingestellte Assistent*innen nicht auf den Arbeitsstundenumfang und damit nicht auf den Verdienst kommen, den sie zum Leben benötigen.

Für solche Situationen, in denen Beschäftigten ihr Arbeitsvolumen wegbricht, hat der Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung einen Dienstplanausschuss eingerichtet. Hier kommen Leitung und Betriebsrat zusammen, um Lösungen im Einzelfall zu suchen.

Der Dienstplanausschuss wird mittlerweile immer häufiger genutzt. Je nach konkretem Fall lassen sich dort Probleme der Vermittlung klären, ein verlängertes Ausfallgeld aushandeln u.v.a.m.Weiterlesen »++ Rundbrief 105 ++ Hilfe! Ich komme nicht auf meine Stunden!

Von der Teilzeitbrücke zur Arbeit auf Abruf

Zum Jahreswechsel treten gerne mal neue gesetzliche Regelungen oder auch Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen in Kraft. So auch zum 01.01.2019 Regelungen im Geltungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Im öffentlichen Fokus der Neuregelungen der Bundesregierung (Bundestag Drucksache 19/3452) standen neben der Stärkung des Rechts auf Verlängerung der Arbeitszeit, der Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung von Teilzeitanträgen vor allem das Recht auf eine sog. Brückenteilzeit.

Etwas unter dem Radar flogen hingegen die Änderungen hinsichtlich der Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG). Hier vor allem: „Ist die wöchentliche Arbeitszeit vertraglich nicht festgelegt, gilt künftig eine Arbeitszeit von 20 Std./Woche als vereinbart.“ Bisher galten in diesem Fall 10 Std./Woche vereinbart.

Ein Schelm wär Böses dabei denkt…

Anfang März erlangten wir davon Kenntnis, dass die Geschäftsführung neuerdings eine Anlage zum Arbeitsvertrag von Neubeschäftigten in der Basisqualifikation unterschreiben lässt, die zum Inhalt hat, dass zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber eine durchschnittliche Mindeststundenzahl von 10 Stunden pro Woche und mindestens 43,5 Std./Monat als vereinbart gilt.

Entsprechend groß unser Ärger…Weiterlesen »Von der Teilzeitbrücke zur Arbeit auf Abruf