Anerkennung einschlägige Berufserfahrung
Betriebsvereinbarung endlich abgeschlossen!
Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelttabelle abgeschlossen. Diese Vereinbarung erfolgt in Ergänzung zu § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrags und mit dem Ziel, einen einheitlichen und definierten Handlungsrahmen in der Frage der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung sicher zu stellen. Teil dieser Vereinbarung ist eine Anlage, in der bestimmt wird, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.Weiterlesen »Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Da uns aktuell wieder verstärkt Mitteilungen erreichen, dass Assistent*innen auf Grund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr Volumen an Arbeitsstunden gelangen, sei erneut an den Dienstplanausschuss (DPA) erinnert.
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