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Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Betriebsvereinbarung endlich abgeschlossen!

Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung am 12.06.2020 eine Betriebsvereinbarung zur Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zur Entgelttabelle abgeschlossen. Diese Vereinbarung erfolgt in Ergänzung zu § 15 Abs. 2 des Haustarifvertrags und mit dem Ziel, einen einheitlichen und definierten Handlungsrahmen in der Frage der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung sicher zu stellen. Teil dieser Vereinbarung ist eine Anlage, in der bestimmt wird, welche Tätigkeiten und/oder Funktionen als einschlägige Beruferfahrung für die Arbeit in der Assistenz Anerkennung finden sollen.Weiterlesen »Anerkennung einschlägige Berufserfahrung

Flugschrift- Der Betriebsrat

Wir stellen vor! Wir stellen uns vor!
Wir stellen den Betrieb vor!

Zukünftige Beschäftigte haben eine betriebliche Basis-qualifikation zu absolvieren, bevor sie die Arbeit als Assistent*in bei ambulante dienste e.V. aufnehmen können. Der Betriebsrat hat sich in den regelmäßig stattfindenden Kursen persönlich vorgestellt, informiert, Fragen beantwortet und Antworten auf nicht gestellte Fragen gegeben.

Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschrän-kungen waren diese Kurse in den letzten Wochen in der üblichen Form ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat einen Flyer erstellt, den wir an dieser Stelle dokumentieren wollen!Weiterlesen »Flugschrift- Der Betriebsrat

Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA)

Da uns aktuell wieder verstärkt Mitteilungen erreichen, dass Assistent*innen auf Grund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr Volumen an Arbeitsstunden gelangen, sei erneut an den Dienstplanausschuss (DPA) erinnert.

Der mit jeweils zwei Personen aus der Leitung (Geschäftsführung und Pflegedienstleitung) und dem Betriebsrat besetzte Dienstplanausschuss trifft sich in der Regel an jedem ersten Montag im Monat und behandelt sowohl Beschwerden über das monatliche Arbeitsvolumen, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

Der Dienstplanauschuss ist dazu verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, eine Benach-teiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern sowie Verteilungs-gerechtigkeit zu gewährleisten. In der Praxis ist es häufig gelungen, in Verabredungen mit der Leitung Abhilfe zu schaffen. Insbesondere ließen sich i.d.R. temporäre Stundenausfälle durch eine Verlängerung des sog. Anspruchs auf Ausfallgeld im Einzelfall kompensieren.Weiterlesen »Nach oben spülen – Dienstplanausschuss (DPA)

Ulteriori commenti- Betrieb & Pandemie

In Ergänzung zum Beitrag Coronavirus & Arbeitsrecht haben wir noch Nachträge zum HomeOffice sowie einen Hinweis zur Vergütung abgesagter Veranstal-tungen.

In Bezug auf die Einführung von HomeOffice haben wir bereits deutlich gemacht, dass dies nur in gegenseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen eingeführt werden kann. Zu ergänzen ist, dass laut Geschäftsführung bei HomeOffice eine Kostenerstattung erhöhter Strom- und Telefonrechnungen möglich sei. Für die Umsetzung wendet euch bitte an diese.

Des weiteren besteht je nach Einzelfall auch im HomeOffice ein Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.Weiterlesen »Ulteriori commenti- Betrieb & Pandemie

Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

Liebe Kolleg*innen, wir dokumentieren hier unseren Newsletter zum Schreiben der Geschäftsführung vom 09.04.2020.

Klausel – wieso Klausel?

Mit Einführung des Tarifvertrages, dessen erste Umsetzungsschritte Ihr mittlerweile auch auf Euren Lohnabrechnungen sehen solltet, gibt es ein neues Unterscheidungs-merkmal quer zu allen Beschäftigten-gruppen: Gewerkschaftsmitglied (hier, Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) oder nicht.

Von letzteren, den nicht bei ver.di organisierten Mitarbeiter*innen. wünscht die Leitung eine Unterschrift unter die Inbezugnahmeklausel, die Euch aktuell zugeschickt wurde.Weiterlesen »Newsletter 115: Inbezugnahmeklausel!

FAQ – Coronavirus & Arbeitsrecht

Liebe Kolleg*innen,

wir wollen euch an dieser Stelle ein paar häufig gestellte Fragen beantworten, die die arbeits-rechtlichen Auswirkungen der aktuellen Coronavirus-Pandemie betreffen. Diese Aufstellung ist natürlich nicht vollständig, sondern nur ein erster Einstieg ins Thema.

Zu den diesbezüglichen betrieblichen Maßnahmen habt ihr ja bereits mehrere Informationsschreiben der Leitung erhalten.


Häufig gestellte Fragen / Teil I


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Update Betriebsvereinbarungen

Liebe Kolleg*innen, wir haben die Übersicht über die abgeschlossenen Betriebs-vereinbarungen auf den aktuellen Stand gebracht. Wie bitten nochmals um Entschuldigung für die lange Zeit dort existierende Baustelle, die Ergebnis vor allem des Umzugs der Webseite war.

Hier die abgeschlossenen Vereinbarungen 2017-2019, die ihr wie alle weiteren auf der Seite Betriebsvereinbarungen findet:Weiterlesen »Update Betriebsvereinbarungen

Formel DPA – Der Dienstplanausschuss

Ein Zwischenfazit

Nachdem die Verhandlungen zur Einführung von Arbeitsverträgen mit garantiertem Stundenvolumen für Assistent*innen aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Leitung gescheitert waren, haben wir vor gut drei Jahren eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplanung abgeschlossen, deren zentraler Inhalt die Installation eines Dienstplanausschusses (DPA) ist.

Der Dienstplanausschuss soll Beschäftigten ermöglichen, Beschwerden über das aktuelle monatliche Arbeitsvolumen, eine mögliche Folge der ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation, als auch über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit vorzutragen. Der Dienstplanausschuss ist u.a. dazu verpflichtet, diese Beschwerden zu bearbeiten, eine Benachteiligung von Beschäftigten bei der Dienstplanung zu verhindern und eine Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten.Weiterlesen »Formel DPA – Der Dienstplanausschuss

Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

Garantenpflicht – Wir schulden euch gar nichts!

Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 25.04. war zu lesen, dass aufgrund eines Vorkommnisses bei einem Assistenznehmer die Pflegedienstleitung noch einmal bekräftig, dass Assistenznehmer*innen bei Ausfall ihres*ihrer geplanten Assistent*in auch Vertretungen akzeptieren müssten. Nur wenn es keine Alternative gäbe, auf der Sicherstellung der Assistenz durch den*die bereits anwesende*n Assistent*in bestehen könnten. Dies insbesondere, wenn dadurch 24 Stunden Schichten entstehen würden.

Weiter wird ausgeführt, dass dieses Thema im Leitungsgremium vertiefend bearbeitet werden sollte. Ein Blick ins Thema….Weiterlesen »Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart