Betriebsvereinbarung Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten
Arise, resurge, resurrect – Leben in sog. Pflegeausfallzeiten!
So nannte sich ein Beitrag von uns, der das Arbeitsgerichtsverfahren zur – unser Ansicht nach – Anordung von Bereitschafts-diensten zum Thema hatte. Und eben auch das Scheitern unserer Argumentation vor dem Arbeitsgericht.
Wir teilen immer noch nicht die Bewertung des Arbeitsgerichts. Nicht nur, weil wir zuvor ein vom rechtlichen Sachverhalt vergleichbares Verfahren zur Anordung von Rufbereitschaften in Pflegeausfallzeiten gewonnen hatten. Sondern auch aufgrund der immanenten Logik dieses Rechtsstreits. Indes: die Leitung hatte sich nach dem ersten Verfahren strategisch besser und letzlich erfolgreicher aufgestellt. So blieb uns nur die Möglichkeit, Regelungen und Verfahrens-weisen zu verhandeln, die dann greifen sollen, wenn Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten in die Büros einbestellt werden. Hier ist nun das Ergebnis:Weiterlesen »Betriebsvereinbarung Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten

Lieber Betriebsrat, letzten Mittwoch auf der Betriebsversammlung hatte ich euch ja angesprochen, wie das mit dem Kind-krank bei ambulante dienste e.V. läuft…
Wir erhalten zur Zeit gehäuft Beschwerden, dass alteingesessene wie neu eingestellte Assistent*innen nicht auf den Arbeitsstundenumfang und damit nicht auf den Verdienst kommen, den sie zum Leben benötigen.
Zum Jahreswechsel treten gerne mal neue gesetzliche Regelungen oder auch Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen in Kraft. So auch zum 01.01.2019 Regelungen im Geltungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Bisher galten in diesem Fall 10 Std./Woche vereinbart.
Mit Urteil vom 19.02.2019 – Aktenzeichen 9 AZR 541/15 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch eines*r Arbeitnehmer*in auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfall-fristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Den Anruf nach einer Nachtschicht, ob man denn kurzfristig als Krankheitsvertretung einspringen könne; die sms mit offenen Schichten im Vertretungseinsatz; den angehängten Dienstplan zum Ausdrucken nach stattgefundenem AT… gerade erst
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber entsteht nach
Ohne Arbeit kein Lohn! Ohne Lohn keine Arbeit!
Liebe Kolleg*innen, wir haben letzte Woche