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Trostplaster statt Sonderzahlung!

Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2018 kündigte die Geschäftsführung an, dass sie bei einem positiven Betriebsergebnis 2018 in der ersten Hälfte 2019 an alle Beschäftigten eine Sonderauszahlung ausschütten werde. Sie erklärte, dass sie sich damit bei den Beschäftigten für die Unterstützung in den Zeiten der drohenden Insolvenz bedanken wolle.

Wir begrüßten das natürlich und versprachen uns auf Grund des positiven Betriebsergebnisses viel – insbesondere auch eine Entschädigung für die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6, die von der Tarifanpassung 2018 kaum profitierten.Weiterlesen »Trostplaster statt Sonderzahlung!

Too Old To Die Young – Schöner Sterben…

3. Abteilungsversammlung AS Erfahrungsstufe 6

Freitag, 23.08. 10:00-13:00 Uhr Ausbildungsraum – Urbanstr. 100 – 10967 Berlin

Liebe Kolleg*innen,

Hiermit laden wir euch herzlich zur 3. Abteilungsversammlung der Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 ein, um unseren Forderungen nochmals Nachdruck zu verleihen.

Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen des LK 32 im Jahr 2018 wurden die Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 von einer besseren Eingruppierung der KR-Tabelle in die schlechtere allgemeine TVL-Tabelle herabgestuft.

Mehr als 70 Assistent*innen der Erfahrungsstufe 6 haben deshalb zum Jahreswechsel einen Protestbrief an die Leitung unterschrieben, der im Rahmen der ersten Abteilungsversammlung im Februar 2019 übergeben wurde. Weiterlesen »Too Old To Die Young – Schöner Sterben…

Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

Garantenpflicht – Wir schulden euch gar nichts!

Im Protokoll des Leitungsgremiums vom 25.04. war zu lesen, dass aufgrund eines Vorkommnisses bei einem Assistenznehmer die Pflegedienstleitung noch einmal bekräftig, dass Assistenznehmer*innen bei Ausfall ihres*ihrer geplanten Assistent*in auch Vertretungen akzeptieren müssten. Nur wenn es keine Alternative gäbe, auf der Sicherstellung der Assistenz durch den*die bereits anwesende*n Assistent*in bestehen könnten. Dies insbesondere, wenn dadurch 24 Stunden Schichten entstehen würden.

Weiter wird ausgeführt, dass dieses Thema im Leitungsgremium vertiefend bearbeitet werden sollte. Ein Blick ins Thema….Weiterlesen »Ein psychedelisches Lehrstück der Gegenwart

BV II/2019 – Beitrag Arbeitsvolumen

Arbeit auf Abruf & Personalpolitik

Mitte April hatten wir bereits von aktuellen Änderungen im Teilzeit- und Befristungs-gesetz und dem Umgang des Arbeitgebers mit diesen gesetzlichen Änderungen unter dem Titel „Von der Teilzeitbrücke zur Arbeit auf Abruf“ berichtet. Wir dokumentieren hier einen Beitrag aus der letzten Betriebs-versammlung, der dieses Thema abermals aufgreift, um abschließend einen Bogen zur betrieblichen Personalpolitik zu schlagen.

Die meisten Assistent*innen bei ambulante dienste e.V. haben schriftliche Arbeitsverträge ohne festgelegte Stundenzahl. Das heißt, es gilt zwischen Assistent*in und Arbeitgeber als vereinbart, dass der*die Assistent*in seine*ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Gesetzlich wird das als Arbeit auf Abruf bezeichnet.Weiterlesen »BV II/2019 – Beitrag Arbeitsvolumen

Betriebsvereinbarung Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten

Arise, resurge, resurrect – Leben in sog. Pflegeausfallzeiten!

So nannte sich ein Beitrag von uns, der das Arbeitsgerichtsverfahren zur – unser Ansicht nach – Anordung von Bereitschafts-diensten zum Thema hatte. Und eben auch das Scheitern unserer Argumentation vor dem Arbeitsgericht.

Wir teilen immer noch nicht die Bewertung des Arbeitsgerichts. Nicht nur, weil wir zuvor ein vom rechtlichen Sachverhalt vergleichbares Verfahren zur Anordung von Rufbereitschaften in Pflegeausfallzeiten gewonnen hatten. Sondern auch aufgrund der immanenten Logik dieses Rechtsstreits. Indes: die Leitung hatte sich nach dem ersten Verfahren strategisch besser und letzlich erfolgreicher aufgestellt. So blieb uns nur die Möglichkeit, Regelungen und Verfahrens-weisen zu verhandeln, die dann greifen sollen, wenn Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten in die Büros einbestellt werden. Hier ist nun das Ergebnis:Weiterlesen »Betriebsvereinbarung Assistent*innen in Pflegeausfallzeiten

Zum Stand der Tarifkampagne

Vom Eckpunktepapier zur Niederschriftserklärung!

Aus der Presseerklärung zu einem ersten Tarifergebnis bei den Berliner Assistenzbetrieben:

Nach der fünften Verhandlungsrunde zwischen ver.di und den beiden größten Berliner Assistenzbetrieben ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH wurde am 16. Mai 2019 eine Tarifeinigung erzielt. Mehr als 1000 Mitarbeiter/innen in der persönlichen Assistenz wird jetzt die Angleichung an den Tarifertrag der Länder (TVL) ermöglicht. “Die Einigung ist ein historischer Schritt für die Persönliche Assistenz in Berlin – endlich wird es eine angemesse Wertschätzung unserer so wichtigen, aber oft übersehenen Arbeit geben”, erklärt Ericka Reikowski, Tarifkommissionsmitglied bei Neue Lebenswege.Weiterlesen »Zum Stand der Tarifkampagne

Versammeln und bilden

Infos zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Arbeitnehmer*innen in Berlin haben darauf laut Berliner Bildungsurlaubsgesetz einen rechtlichen Anspruch.

Zahlreiche Kurse, Seminare  und Veranstaltungen etc. fallen unter das Kriterium der politischen und beruflichen Weiterbildung. Eine Liste von in Berlin anerkannten Veranstaltungen findest du hier: Bildungsurlaub in Berlin

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[SDA] – Chore dziecko – Kind krank, was tun?

Lieber Betriebsrat,  letzten Mittwoch auf der Betriebsversammlung hatte ich euch ja angesprochen, wie das mit dem Kind-krank bei ambulante dienste e.V.  läuft…

…der Betrieb zahlt für die ersten 5 Tage Kinderkrankenschein (im Jahr) ganz normal weiter, also wie auf Krankenschein.

Das entspricht dem Anspruch, wie er auch in der BV Entgeltsystematik definiert ist. Dort steht unter § 7 Bezahlte Freistellung von der Arbeit:Weiterlesen »[SDA] – Chore dziecko – Kind krank, was tun?