++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++
Die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assis-tent*innen unterliegen einer befristeten Ausnahme-genehmigung. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund-heitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.
Wir wurden gerade wieder von der Geschäftsführung in der Sache angefragt und haben unter bestimmten Voraussetzungen einer abermaligen Verlängerung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Mehr zu den Hinter-gründen findet ihr in diesen Beiträgen:Weiterlesen »++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++