++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++
Die betrieblichen Arbeitszeitregelungen für Assis-tent*innen unterliegen einer befristeten Ausnahme-genehmigung. Diese muss seitens des Arbeitgebers alle drei Jahre beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund-heitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) neu beantragt und eine entsprechende Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.
Wir wurden gerade wieder von der Geschäftsführung in der Sache angefragt und haben unter bestimmten Voraussetzungen einer abermaligen Verlängerung der Ausnahmeregelung zugestimmt. Mehr zu den Hinter-gründen findet ihr in diesen Beiträgen:Weiterlesen »++Arbeit++Ruhe++Länge++Zeit++Pause++Regel++Ausnahme++



Der Anspruch auf die sonstigen Zeitzuschläge bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
In den letzten Monaten erreichten den Dienst-planausschuss (DPA) abermals zahlreiche Beschwerden von Assistent*innen, die aufgrund ihrer ungesicherten arbeitsvertraglichen Situation nicht auf ihr übliches Volumen an monatlichen Arbeitsstunden gelangten. Im April hatten wir eine Rekordanzahl an zu behandelnden Einzelfällen.
Lohnabrechnung).


Liebe Kolleg*innen,